Honorare
Faire und transparente Honorare nach StBVV
Unsere Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie gibt einen verlässlichen Rahmen vor; die Höhe hängt vom Umfang, der Schwierigkeit und dem Gegenstandswert Ihres Anliegens ab. Für Lohn und für Projektanfragen oder Sonderthemen vereinbaren wir mit Ihnen eine schriftliche Pauschale, damit Sie planen können. Für die laufende Anfragen, die sich ihrer Natur nach nicht pauschalieren lassen, etwa die Begleitung einer Betriebsprüfung oder eines Einspruchsverfahrens, rechnen wir gesondert ab und sagen Ihnen den Aufwand vorher.
Wie wir vorgehen
• Im ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und den voraussichtlichen Aufwand
• Sie erhalten von uns eine nachvollziehbare Einschätzung der zu erwartenden Kosten, bevor wir gemeinsam starten
• Bei laufender Betreuung vereinbaren wir einen schriftlichen Kostenrahmen für mindestens ein Jahr – für nicht pauschalierbare Leistungen (u. a. Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren) gilt das gesondert
• Änderungen oder zusätzliche Leistungen besprechen wir transparent, bevor Mehraufwand entsteht
Unser Anspruch
Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen. Wir möchten, dass Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind – genauso, wie wir es auch bei Ihren steuerlichen Themen halten.
Kontakt
Kurzes Kennenlernen genügt: Wir klären Ihr Anliegen, schlagen den passenden Weg vor und nennen den Aufwand – transparent und unverbindlich.
Bitte senden Sie uns keine vertraulichen Informationen – wir nennen Ihnen gern einen verschlüsselten Weg. Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.